Fortbildungslehrgang „Verwaltungsfachwirt/in“

Flyer Verwaltungsfachwirt (pdf)
Prüfungsverordnung (pdf)
Zulassungsantrag (pdf)

Aufgrund der bis 2026 zu erwartenden Neuordnung der Fortbildungsprüfung zum Verwaltungsfachwirt/in auf Bundesebene bietet die Verwaltungsschule Offenburg den Lehrgang zum Verwaltungsfachwirt in Form der Zweiten Prüfung nach der Entgeltordnung (VKA) an. Der Lehrgang ist inhaltsgleich mit dem bisher angebotenen Fortbildungslehrgang.
Der Lehrplan für den Vorbereitungslehrgang zur Fortbildungsprüfung Verwaltungsfachwirt/in umfasst ca. 720 UE inklusive Übungsklausuren und Prüfungsvorbereitung.

I. Grundlegende und Handlungsspezifische Qualifikationen
1. Staats- und Verfassungsrecht, Europarecht, Politik
2. Bürgerliches Recht
3. Allgemeines Verwaltungsrecht, Verwaltungslehre, Datenschutz
4. Besonderes Verwaltungsrecht
5. Kommunalrecht
6. Kommunales Wirtschafts- und Finanzwesen
8. Abgabenrecht
9. Personalwesen
10. Sozial- und Jugendhilfe

II. Berufs- und arbeitspädagogische Qualifikationen
1. Vermittlung der Ausbildereignung i. S. v. § 2 Ausbildereignungsverordnung
2. Vermittlung von Führungskompetenzen

Der Fachwirtlehrgang 2026/2027 Teil I dauert vom 11.05.2026 bis einschließlich 20.11.2026.

Schriftliche Prüfungen Teil I: 5 Termine im Dezember 2026
 
Fachpraktische Prüfung Teil I: Februar/März 2027
Schriftliche Prüfung Teil II: Juni 2027

Fachpraktische Prüfung Teil II: Juli 2027

Zeitlicher Aufbau des Stundenplans:

Vorbereitungslehrgang Prüfungsteil I:
11.05. - 05.06.2026 tgl. von 8.00 - 16.45 Uhr (4-Wochen-Block),

ab 09.06.2026 jeweils dienstags von 8.00 - 16.45 Uhr und freitags von 13.30 - 18.30 Uhr ("Brückenfreitage" kein Unterricht) bis 16.10.2026

Sommerpause Fachwirtlehrgang von 25.07. - 17.08.2026,

19.10. - 20.11.2026 tgl. von 8.00 - 16.45 Uhr (5-Wochen-Block).

Vorbereitungslehrgang Prüfungsteil II:
12 Tage Vollzeitunterricht mit 120 UE im Mai/Juni 2027

Unterrichtszeiten: in der Regel von montags bis freitags von 8.00 - 16.45 Uhr

Schriftliche Prüfung: Juni 2027

Fachpraktische Prüfung: Juli 2027

Die Lehrgangsgebühr beträgt 3.950,00 Euro.
Zusätzlich wird eine Prüfungsgebühr in Höhe von 295,00 Euro erhoben.

Die VSV ist in der Lehrgangsgebühr nicht beinhaltet. Sie erhalten von uns einen Bestellschein, mit dem Sie die Vorschriftensammlung ohne Ergänzungslieferungen bestellen können.
Hinsichtlich der organisatorischen Abwicklung dieses Lehrganges bitten wir um möglichst frühzeitige Anmeldungen bis spätestens 31.03.2026.

Voraussetzung zur Zulassung zur Prüfung

Verwaltungsangestellte mit Ausbildungsprüfung: 3 Jahre
Beschäftigte mit der Ersten Prüfung nach der Entgeltordnung VKA (ehemals A1): 3 Jahre
Absolventen der Staatsprüfung für den mittleren nichttechnischen Dienst: 3 Jahre
Personen mit einer der bereits genannten oder vergleichbaren Tätigkeit: 6 Jahre

Unter bestimmten Voraussetzungen kann von den oben aufgeführten Mindestzeiten abgewichen werden. Bitte setzen Sie sich bei Bedarf hierzu mit uns in Verbindung.

Für die Zulassung zum Lehrgang zeichnet sich die Verwaltungsschule Offenburg verantwortlich.

Den Zulassungsantrag (pdf) können Sie an die Verwaltungsschule Offenburg, Hauptstr. 54, 77652 Offenburg senden oder digital an die E-Mailadresse schulleitung@verwaltungsschule-offenburg.de.

Für weitere Informationen stehen Ihnen Frau Labiche oder Herr Joner unter der Tel.-Nr. 0781/ 9266117 oder unter der Tel.-Nr. 0170/ 8999814 gerne zur Verfügung.

Rücktritt von der Anmeldung

Stornierungsgebühr:
Beschließt der angemeldete Teilnehmer, den Lehrgang nicht anzutreten, behält sich die Verwaltungsschule Offenburg vor, eine Stornierungsgebühr zu fordern. Legt der angemeldete Teilnehmer eine ärztliche Bescheinigung vor, dass er außerstande ist, momentan oder dauerhaft an der Ausbildung teilzunehmen, wird die Verwaltungsschule Offenburg versuchen, ihn in einen späteren Kurs einzubinden. Gelingt dies nicht oder kann der angemeldete Teilnehmer dauerhaft nicht an der Maßnahme teilnehmen, so wird zwischen den Vertragsparteien eine einvernehmliche Einigung im Einzelfall darüber getroffen, in welcher Höhe eine Rückerstattung der Anmeldungsgebühr vorgenommen werden kann. In der Regel beträgt diese bis zwei Monate vor Kursbeginn 15% der Teilnehmergebühr, bis einen Monat vor Kursbeginn 30% der Teilnehmergebühr. Zieht der angemeldete Teilnehmer seine Anmeldung nach den o.g. Terminen zurück, müssen die kompletten Teilnehmergebühren entrichtet werden.